Förderfacts Comet-Zentren

Maximale Fördersumme pro Projekt:

12.000.000 pro Projekt (finanziert von Bund und dem Land Wien)

Förderquote:

50%

Maximale Projektgröße:

24.000.000 Euro pro Projekt
Weitere Finanzierung durch wissenschaftliche Partner*innen (5%), mindestens 40% durch teilnehmende Unternehmenspartner*innen

Wer?

Konsortien mit mindestens eine*r wissenschaftlichen Partner*in und mindestens fünf Unternehmenspartner*innen aus dem In- und Ausland sowie bestehende COMET-Projekte. Im Falle einer Förderzusage müssen COMET-Zentren eine eigene Rechtspersönlichkeit errichten.

Branchen:

Alle Branchen

Förderbare Kosten:

Personalkosten, Sachkosten, Anlagennutzung, Drittkosten, Reisekosten, Gemeinkosten; lt. FFG Kostenleitfaden in der aktuellen Fassung

Maximale Projektdauer:

8 Jahre (4+4)

Dokumente für die Einreichung zur Förderung Comet

Konsortien können nur einreichen, wenn sie von einem oder mehreren Bundesländern Letters of Interest (LOI) vorlegen können, in denen eine Bereitschaft zur Kofinanzierung bestätigt wird. Die bundesländerspezifische CORE-Form mit der sich die Konsortien um einen Letter of Interest bewerben können, muss mindestens zehn Tage vor der Einreichfrist der FFG bei der Wirtschaftsagentur Wien eingereicht werden. 

Vorauszahlung:

Eine Vorauszahlung als Startrate in Höhe einer Jahrestranche ist möglich.

Bewertung:

Die eingereichten Anträge werden schriftlich begutachtet und im Bewertungsgremium zur Förderung empfohlen. Die Förderungsentscheidung trifft die FFG. Über die regionale Kofinanzierung Wiens entscheidet das Präsidium der Wirtschaftsagentur Wien

Europäische beihilferechtliche Grundlage:

Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI-Richtlinie) Struktur-FTI-RL, erlassen vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.

Einreichstichtage:

8. November 2025 CORE-Form der Wirtschaftsagentur Wien
18. November 2025 FFG

Fristen und Einreichung

Einreichzeitraum Wirtschaftsagentur Wien:Bis 8. November 2025