Förderung COMET
Competence Centers for Excellent Technologies
Sind Sie an einem Zusammenschluss von österreichischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen beteiligt und wollen gemeinsam neue Produktionsprozesse, Betriebsabläufe oder Dienstleistungen auf den Markt bringen? Mit der Förderung Comet unterstützen wir Ihr Forschungsvorhaben. Kommen Sie zu einer Beratung.
Was wird gefördert?
Gemeinsam mit der FFG unterstützen wir Sie mit der Förderung Comet – Competence Centers for Excellent Technologies dabei, Ihre Forschungsergebnisse direkt als Prototyp in den Partnerunternehmen einzusetzen. Nutzen Sie die Förderung Comet – Competence Centers for Excellent Technologies für:
- Kosten für Anlagennutzung
- Personal- und Reisekosten
- Material- und Sachkosten
- Drittkosten
Förderfacts Comet-Zentren
| Maximale Fördersumme pro Projekt: | 12.000.000 pro Projekt (finanziert von Bund und dem Land Wien) | 
|---|---|
| Förderquote: | 50% | 
| Maximale Projektgröße: | 24.000.000 Euro pro Projekt | 
| Wer? | Konsortien mit mindestens eine*r wissenschaftlichen Partner*in und mindestens fünf Unternehmenspartner*innen aus dem In- und Ausland sowie bestehende COMET-Projekte. Im Falle einer Förderzusage müssen COMET-Zentren eine eigene Rechtspersönlichkeit errichten. | 
| Branchen: | Alle Branchen | 
| Förderbare Kosten: | Personalkosten, Sachkosten, Anlagennutzung, Drittkosten, Reisekosten, Gemeinkosten; lt. FFG Kostenleitfaden in der aktuellen Fassung | 
| Maximale Projektdauer: | 8 Jahre (4+4) | 
| Dokumente für die Einreichung zur Förderung Comet | Konsortien können nur einreichen, wenn sie von einem oder mehreren Bundesländern Letters of Interest (LOI) vorlegen können, in denen eine Bereitschaft zur Kofinanzierung bestätigt wird. Die bundesländerspezifische CORE-Form mit der sich die Konsortien um einen Letter of Interest bewerben können, muss mindestens zehn Tage vor der Einreichfrist der FFG bei der Wirtschaftsagentur Wien eingereicht werden. | 
| Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung als Startrate in Höhe einer Jahrestranche ist möglich. | 
| Bewertung: | Die eingereichten Anträge werden schriftlich begutachtet und im Bewertungsgremium zur Förderung empfohlen. Die Förderungsentscheidung trifft die FFG. Über die regionale Kofinanzierung Wiens entscheidet das Präsidium der Wirtschaftsagentur Wien | 
| Europäische beihilferechtliche Grundlage: | Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI-Richtlinie) Struktur-FTI-RL, erlassen vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen. | 
| Einreichstichtage: | 8. November 2025 CORE-Form der Wirtschaftsagentur Wien | 
Fragen und Antworten zur Förderung Comet
Fristen und Einreichung
Ich berate Sie zur Förderung Comet

 
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                        