Markteintritt Kreativwirtschaft
Sie arbeiten in der Kreativwirtschaft und planen den Einstieg in neue Märkte? Wir unterstützen Sie dabei – mit der Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt. Kommen Sie zu einer Beratung und holen Sie sich die Förderung, damit Sie Ihr Vorhaben schnell umsetzen können.
Was wird gefördert?
Wir fördern Ihr Kreativunternehmen beim Einstieg in internationale Märkte. Nutzen Sie die Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt für:
- Investitionen: Kosten für Maschinen oder Software, Schutz- oder Markenrechte
- Dienstleistungen: Kosten für Beratungen, Marketing- und Vertriebsleistungen für Ihren Markteintritt
Personal- und Reisekosten: Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter*innen, Personalkosten, Geschäftsreisen
Wir beraten Sie zur Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt
Förderfacts Kreativwirtschaft Markteintritt
Maximale Fördersumme: | 50.000 Euro pro Projekt |
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Förderquoten: | 50 % |
Mindestprojektgröße: | 5.000 Euro |
Wer? | Bestehende kleine, mittlere und große Unternehmen |
Branchen: | Unternehmen aus der Kreativwirtschaft (Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft und Verlagswesen) |
Förderbare Kosten: | In der Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt werden Personalkosten, externe Dienstleistungen wie etwa Schulungen, Beratungen oder Marketing- und Vertriebskosten für Ihren Markteintritt, materielle und immaterielle Investitionskosten (zum Beispiel Software-Lizenzen, neue Maschinen und Ausrüstung) sowie Reisekosten gefördert. |
Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. Vergessen Sie nicht Ihren halbjährlichen Fortschrittsbericht über Ihr Vorhaben. |
Maximale Projektdauer: | 2 Jahre |
Dokumente für die Einreichung für die Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt: | Ein vollständig ausgefüllter Förderantrag und eine Antragsbestätigung sowie eine De-minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Lebensläufe der Projektleitung. |
Bewertung: | Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Projekts zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury. |
Europäische beihilferechtliche Grundlage: | De minimis |
Bonus: | Frauenbonus: Einen Bonus in Höhe von 5.000 Euro erhalten Sie, wenn Ihr Vorhaben von einer dafür qualifizierten Frau geleitet wird. |
Einreichstichtage: | 30. November 2024, 31. März, 31. Juli, 30. November 2025 |
Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.