Lebensqualität Wien
Haben Sie eine Idee für eine nachhaltige Zukunft? Mit der Förderung Lebensqualität Wien helfen wir kleinen und mittleren Unternehmen sowie Gründer*innen, nachhaltige Projekte rasch umzusetzen.
Was wird gefördert?
Mit der Förderung Lebensqualität Wien fördern wir soziale Innovation, neue Produkte und Geschäftsmodelle, die zu einem positiven gesellschaftlichen Wandel führen. Nutzen Sie unsere Förderung Lebensqualität Wien für:
- Investitionen: Anschaffung von Maschinen und Geräten, bauliche Maßnahmen, Lizenzen, Schutzrechte, Materialien zum Prototypenbau
- Personalkosten
- Dienstleistungen: Beratungen und Entwicklungsarbeiten für Ihr nachhaltiges Vorhaben
Wir beraten Sie zur Förderung Lebensqualität Wien
Förderfacts Lebensqualität Wien
Maximale Fördersumme: | 150.000 Euro pro Projekt |
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Förderquote: | Maximal 50 % |
Mindestprojektgröße: | 20.000 Euro |
Bonus: | Frauenbonus: 5.000 Euro. Gründungsbonus: 5.000 Euro. Wird das Vorhaben von einer dafür qualifizierten Frau geleitet, wird der Frauenbonus bezahlt. Wenn im Zuge des Vorhabens ein Unternehmen gegründet wird, zahlen wir einen Gründungsbonus aus. |
Wer? | Kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmensgründer*innen. Als Projektpartner*innen aber auch Universitäten, Fachhochschulen, Vereine sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder Einrichtungen aus dem Bildungs- und Sozialbereich. |
Branchen: | Alle Branchen |
Förderbare Kosten: | Personalkosten, Beratungs- und Entwicklungskosten, Investitionskosten für neue Maschinen und Anlagen sowie bauliche Maßnahmen. |
Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. Vergessen Sie nicht Ihren halbjährlichen Fortschrittsbericht über Ihr Vorhaben. |
Maximale Projektdauer: | 2 Jahre |
Bewertung: | Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Projekts zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury. |
Dokumente für die Einreichung für die Förderung Lebensqualität Wien: | Ein online vollständig ausgefüllter Förderantrag, eine Antragsbestätigung sowie eine De-minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. |
Europäische beihilferechtliche Grundlage: | De minimis |
Einreichstichtage: | 31. Dezember 2024 |
Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung Lebensqualität Wien
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.