Kreativwirtschaft Projekt
Sie entwerfen Mode, designen Produkte oder entwickeln eine neue Dienstleistung in Wien? Gestalten Sie den öffentlichen Raum oder verbessern Sie die Arbeit von Kreativschaffenden? Mit der Förderung Kreativwirtschaft Projekt können Sie Ihr Vorhaben verwirklichen.
Was wird gefördert?
Wir fördern Ihre neuen Produkte und Dienstleistungen im Bereich Kreativwirtschaft. Nutzen Sie unsere Förderung Kreativwirtschaft Projekt für:
- Investitionen: Anschaffungen von technischen Anlagen und Maschinen, Software, Lizenzen, Schutzrechten
- Dienstleistungen: Beratungen, Marketing und Vertrieb durch externe Dienstleister*innen
- Personal- und Reisekosten: Maßnahmen zur Schulung von Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen, Personalkosten, Geschäftsreisen
Wir beraten Sie zur Förderung Kreativwirtschaft Projekt:
Förderfacts Kreativwirtschaft Projekt
Maximale Fördersumme: | 200.000 Euro |
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Förderquote: | 50 % |
Mindestprojektgröße: | 10.000 Euro |
Wer? | Bestehende kleine, mittlere und große Unternehmen (KMU) und Gründer*innen mit einer (geplanten) Betriebsstätte in Wien |
Branchen: | Unternehmen sowie Gründer*innen, die in der Kreativwirtschaft (Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft und Verlagswesen) tätig sind. |
Förderbare Kosten: | Personalkosten, Sach- und Materialkosten und Kosten für externe Dienstleistungen, die Sie für Ihr Vorhaben in Anspruch nehmen müssen, wie etwa Beratungen, Schulungen, Vertrieb und Marketing, Reisekosten sowie Investitionen in neue Maschinen. Als Gründer*in können Sie Ihre branchenspezifische Erstausstattung von uns fördern lassen. Schaffen Sie z. B. Software für Ihr Vorhaben an? Diese Kosten können genauso gefördert werden wie Kosten für Schutzrechte (Patente, Markenrechte oder Rechte für Ihr Design). |
Vorauszahlung: | Eine Vorauszahlung (Akonto) in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. Vergessen Sie nicht Ihren halbjährlichen Fortschrittsbericht über Ihr Vorhaben. |
Maximale Projektdauer: | 2 Jahre |
Dokumente für die Einreichung für die Förderung Kreativwirtschaft Projekt: | Ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, eine Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Lebensläufe der Projektleitung. |
Bewertung | Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Vorhabens zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury. |
Europäische beihilferechtliche Grundlage: | De-minimis |
Bonus: | Frauenbonus: 10.000 Euro. Gründungsbonus: 5.000 Euro. Wenn Ihr Vorhaben von einer dafür qualifizierten Frau geleitet wird, erhalten Sie den Frauenbonus. Den Gründungsbonus zahlen wir, wenn Sie im Rahmen Ihres Vorhabens ein Unternehmen gründen. |
Einreichstichtage: | 30. November 2024, 31.März, 31. Juli, 31. November 2025 |
Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung Kreativwirtschaft Projekt
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.