Förderung Standort
Sie wollen mit Ihrem Unternehmen innerhalb Wiens umziehen? Ihr Unternehmen wird künftig in Wien produzieren? Sie gründen in Wien, um Ihre Produkte vor Ort herzustellen? Holen Sie sich die Förderung Standort. Mit der Förderung Standort unterstützen wir den Neu- oder Ausbau Ihres Produktionsstandorts sowie Unternehmen, die ein Headquarter in Wien eröffnen. Kommen Sie auch zu uns, wenn Sie Dienstleistungen für produzierende Unternehmen anbieten oder in der Forschung und Entwicklung mit Ihren Vorhaben dazu beitragen, dass Produktion in der Stadt möglich ist.
Was wird gefördert?
In der Förderung Standort fördern wir bauliche Maßnahmen, den Ankauf von Bausubstanz, Dienstleistungen wie beispielsweise Architekturleistungen.
Wir beraten Sie zur Förderung Standort
Förderfacts Standort
Maximale Fördersumme: | 300.000 Euro bis 500.000 Euro |
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Förderquote: | 10-20 % |
Mindestprojektgröße: | 150.000 Euro für kleine Unternehmen und 300.000 Euro für mittlere Unternehmen und Großunternehmen |
Wer? | Bestehende Klein- und Mittelunternehmen und Großunternehmen mit einer (geplanten) Betriebsstätte in Wien sowie Gründer*innen und Unternehmen, die nach Wien ziehen wollen oder hier ein Headquarter eröffnen. |
Branchen: | Produktionssektor, produktionsnahe Dienstleistungen, Forschung, Entwicklung und Abfallwirtschaft |
Förderbare Kosten: | In der Förderung Standort werden bauliche Maßnahmen, Ankauf von Bausubstanz, Dienstleistungen sowie Architekturleistungen gefördert. |
Teilzahlung: | Eine Teilzahlung in Höhe von max. 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich. |
Maximale Projektdauer: | 4 Jahre |
Dokumente für die Einreichung zur Förderung Standort: | Ein online vollständig ausgefüllter Förderantrag, eine Antragsbestätigung und zusätzlich eine De-minimis-Erklärung, ein letztgültiger Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, eine Plankostenaufstellung und Baupläne. |
Bewertung: | Die Bewertung Ihrer Einreichung und Empfehlung Ihres Vorhabens zur Förderung erfolgt durch eine unabhängige Jury.
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Europäische beihilferechtliche Grundlagen: | De-minimis bzw. AGVO Art 17 und 22 |
Einreichstichtage: | 30. September, 31. Dezember |
Typische Schritte bei der Einreichung zur Förderung Standort
Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten mit Beratungen und Vernetzungsevents.